Die rechtliche Betreuung ersetzt und erweitert die frühere Vormundschaft über Volljährige und die Gebrechlichkeitspflegschaft. Das Betreuungsgesetz versteht unter Betreuung die rechtliche Vertretung und nicht eine Sozial- oder Gesundheitsbetreuung. Wir schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen, um den Betroffenen Hilfe zu einem frei selbstbestimmten Leben zu geben.
Die Kosten für die Beratung und Erstellung einer komplexen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung für eine Einzelperson betragen 125,- € Brutto, für Eheleute 175,- €.