Rechtsanwalt Georg Kleine
Fachanwalt für Erbrecht und
Fachanwalt für Familienrecht
Zur Person:
- geboren 1960 in Rüdersdorf/ b.Bln.
- Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt- Universität zu Berlin von 1984-1990
- Gründung des Büros 1994
- seit 1996 als Rechtsanwalt in Berlin tätig
- seit 2000 zertifizierter Testamentsvollstrecker (DVEV)
- seit 2005 Fachanwalt für Familienrecht
- seit 2006 Fachanwalt für Erbrecht
Fachgebiete:
Mitgliedschaften: